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Klage gegen die Bundesrepublik -der Bund lässt die Tierheime im Stich

Der Eingangsbereich des Dürener Tierheims mit Bürotrakt und Volieren.

Trotz Staatsziel Tierschutz fehlen weiterhin finanzielle Hilfen des Bundes für die Tierheime. Unser Verein unterstützt deshalb die Klage des Deutschen Tierschutzbundes zur Klärung der finanziellen Verantwortung der Bundesregierung.

Seit mehr als 60 Jahren betreiben wir als Tierschutzverein für den Kreis Düren das Tierheim in Düren-Burgau und kümmern uns unter anderem um die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren aus dem gesamten Kreisgebiet. Doch spätestens seit der Corona-Pandemie arbeiten wir an unserer Belastungsgrenze. Die Situation verschärft sich seit Jahren: Immer mehr Tiere bleiben deutlich länger bei uns, während gleichzeitig Kosten, gesetzliche Auflagen und der notwendige Investitionsbedarf massiv steigen. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes besteht in Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen bundesweit ein Investitionsbedarf in dreistelliger Millionenhöhe. Viele kämpfen mit maroden Gebäuden, gestiegenen Energie- und Tierarztkosten sowie verschärften Vorgaben, etwa im Bereich Tierseuchen- und Arbeitsschutz.

Keine Unterstützung vom Bund beim Bau des Katzenhauses
Auch wir mussten in den vergangenen Jahren erhebliche Summen investieren. Allein im vergangenen Jahr haben wir über 600.000 Euro in ein zusätzliches Katzenhaus investiert. Mehr als 80 Prozent dieser Kosten wurden durch private Spenden getragen. Unterstützung aus Bundesmitteln haben wir hingegen nicht erhalten.

Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert
Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Doch der Bund zieht sich bisher aus der finanziellen Verantwortung und verweist auf die Zuständigkeit der Kommunen. Diese erfüllten in unserem Landkreis ihre Aufgaben bei der Fundtierversorgung in besonders guter Weise. Dennoch muss die Bundesregierung ihrer Verantwortung nachkommen. Dies passiert allerdings nicht. Zwar wurden im Koalitionsvertrag im Bundeshaushalt 2026 auch Mittel für den praktischen Tierschutz vor Ort zugesagt, doch eingeplant wurden sie nicht. Damit bleiben notwendige Investitionshilfen für Tierheime wie unseres weiterhin aus. Aus diesem Grund unterstützen wir die heute eingereichte Klage des Deutschen Tierschutzbundes gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium, zur Klärung der finanziellen Verpflichtung des Bundes.

Auch ordnungsrechtliche Bestimmungen fehlen
Nicht einmal notwendige helfende Gesetzesgrundlagen werden geschaffen. Ärgerlich ist, dass die Bundestagsabgeordneten gerne zu Einweihungen und den damit verbundenen Fototerminen in Tierschutzeinrichtungen kommen, der Bund aber seit Jahrzehnten nicht mit einem Cent zu den Baumaßnahmen beigetragen hat. Sobald man dann im Bundestag ist, wird der Tierschutz, das Staatsziel in der Heimat, vergessen. Dabei zeigt die sogenannte Sportmilliarde was möglich ist, wenn der politische Wille da ist: Städte und Gemeinden können beim Bund seit Kurzem Mittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten beantragen. Genau das braucht es auch für den Tierschutz!
Mit Blick auf das Ordnungsrecht bleibt die Bundesregierung ebenfalls untätig: Wichtige Maßnahmen, um den karitativen Tierschutz zu entlasten, etwa eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein für Tierhalter verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung oder ein Handelsverbot für Tiere im Internet, fehlen bis heute.

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