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Qualzuchtparagraph: Aufregung bei Hundezüchtern

Brauner Dackel a blauer Leine auf einem Weg er leicht mit Herbstlaub bedeckt ist

Mit dem Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes soll die Gesundheit der Tiere künftig Vorrang vor dem Rasseideal haben. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die Änderungen – formuliert aber auch Kritik. Hier erfahren Sie mehr.

Unser Dachverband betont, dass nicht menschliche Emotionen oder Profit, sondern ausschließlich die Gesundheit der Tiere im Vordergrund stehen müsse. Es könne nicht sein, dass aufgrund von Traditionen und Rasseidealen der Menschen weiterhin Tiere gezüchtet werden, die Schmerzen und Leiden ertragen müssen.

Keine Angst vor neuen Zuchtstandards
„Oberstes Zuchtziel sollte für jeden züchtenden Hundeliebhaber doch die physische und psychische Gesundheit seiner Tiere sein“, kommentiert Lisa Hoth-Zimak, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Zuchtverbände sollten keine Angst schüren, dass es bestimmte Rassen in ihrer heutigen Form zukünftig nicht mehr geben wird, sondern ihre eigenen Zuchtziele und -standards überprüfen.

Der Dackel – gesund ist anders
Beispiel Dackel: Obwohl er eine der beliebtesten Hunderassen in Deutschland ist, gilt er als nicht gesund. Seiner gewünschten Körperform liegt eine angeborene Entwicklungsstörung der Knorpel und Knochen zu Grunde – die sogenannte Osteochondrodysplasie. Durch diese Störung und das Missverhältnis von langem Rücken und kurzen Beinen kommt es zu schmerzhaften Bandscheibenvorfällen mit teilweise irreparablen Gliedmaßenlähmungen sowie Harn- und Kotabsatzstörungen – der sogenannten „Dackellähme“. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass das Tier eingeschläfert werden muss. Darüber hinaus leidet der Dackel unter weiteren Erbkrankheiten wie z.B. Herzproblemen, Allergien oder endokrinen Erkrankungen wie Diabetes oder Schilddrüsenunterfunktion.

Überfällige Novelle – mit Haken
Obwohl ein Verbot von Qualzuchten bereits seit mehr als 26 Jahren im deutschen Tierschutzgesetz verankert ist, wird es bislang kaum angewendet. Der Grund: Die Formulierung ist so unkonkret, dass gegen Verstöße höchstens in Einzelfällen vorgegangen wird. Der neue Gesetzesentwurf sieht jedoch bis jetzt ebenfalls noch keine speziellen Rasseverbote vor; diese müssten noch anhand konkreter Qualzuchtmerkmale in einer separaten Verordnung erarbeitet werden. Auch fehlen bislang ein Import- sowie ein Halteverbot mit Übergangsregelung. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert außerdem die im Entwurf enthaltenen Übergangsfristen von 15 Jahren als unverhältnismäßig lang. „Hier will man den Züchtern entgegenkommen“, so Hoth-Zimak. „Es gibt aber keine Rechtfertigung dafür, dass jahrelang weiteres Leid für tausende Tiere in Kauf genommen wird.“ Unser Dachverband spricht sich schon lange für mehr Tierschutz in der Zucht und gegen die Zucht von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen aus. Aus diesem Grund hatte er bereits 2022 einen eigenen Entwurf für eine Qualzuchtverordnung vorgelegt.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund

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