Verbot von Mährobotern im Dunkeln
Zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren ist der Einsatz von Rasenmährobotern im Kreis Düren nur noch tagsüber gestattet.
Die Naturschutzbehörde des Kreises Düren hat mit einer Allgemeinverfügung festgelegt, dass Rasenmähroboter nicht mehr in der Dämmerung und in der Nacht eingesetzt werden dürfen. Das Verbot gilt ab dem 01.08.2025 in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages.
Igel werden häufig tödlich verletzt
Wir begrüßen die Entscheidung. Vor allem Igel sind durch die elektrischen Gartenhelfer gefährdet und immer wieder nehmen wir im Tierheim verletzte Tiere auf. Igel sind dämmerungs- und nachtaktive Tiere. Bei Gefahr durch einen herannahenden Mähroboter laufen sie nicht davon, sondern rollen sich ein. Da die Sensorik der meisten Geräte die Stachelträger nicht als Hindernis erkennt, werden sie häufig einfach überrollt. In der Folge werden die Igel durch die scharfen Messer des Gartengeräts schwer verstümmelt oder tödlich verletzt. Auch am Tag sollten Rasenroboter nur unter Aufsicht betrieben, und das Gras kurz vor dem Mähen abgesucht werden.
Igel gelten als "potentiell gefährdet"
Der Bestand von Igeln ist europaweit rückläufig. Gründe dafür sind die Zerstörung ländlicher Lebensräume durch Intensivierung der Landwirtschaft, Straßen und Stadtentwicklung. Auf der roten Liste der IUCN (International Union for Conservation of Nature) sind die nützlichen Insektenfresser als "potentiell gefährdete" Art aufgeführt.
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