Welttierschutztag - Entwurf Tierschutzgesetz bedarf Nachbesserung

Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober fordern wir massive Nachbesserungen am Entwurf des Tierschutzgesetzes. Die derzeitige Fassung schützt weder die Tiere ausreichend, noch bietet sie Entlastungen für die Tierheime.
Unser Verein sieht in der aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes die einmalige Chance, die Tierheime zu entlasten und den Tierschutz in Deutschland voranzubringen. Doch der aktuelle Entwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück. Vielmehr sieht er ein Gesetz vor, dass auf die Nutzung der Tiere ausgerichtet ist. Im Schulterschluss mit unserem Dachverband, dem Deutschen Tierschutzbund, fordern wir die politisch Verantwortlichen auf, das neue Gesetz am Staatsziel Tierschutz auszurichten.
Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag werden nicht gehalten
Was im Koalitionsvertrag versprochen wurde, wird im aktuellen Entwurf für das neue Tierschutzgesetz nicht gehalten. Mehr Tierschutz ist nur für wenige Bereiche vorgesehen – und auch da nur ungenügend. Der Tierschutz steht als Staatsziel im deutschen Grundgesetz. Es müssen nun mutige und konsequente Entscheidungen für die Tiere getroffen werden, sonst wird sich an der dramatischen Lage der Tierheime nichts ändern und tierschutzwidrige Missstände werden erneut für Jahre zementiert.
Überlastete Tierheime; unzureichender Schutz der Tiere
Immer mehr Tiere, die aufgrund unüberlegter Anschaffungen und Überforderung der Halter in den Tierheimen gelandet sind und weiterhin aufgenommen werden, haben die Einrichtungen an ihre räumlichen und personellen Grenzen gebracht. Auch unser Tierheim ist am Limit. Wie in vielen Tierheimen steigt die Zahl ungewollter und heimatloser Katzen, um die wir uns kümmern müssen – Katzen, die ausgesetzt oder im Tierheim abgegeben werden, aber auch Straßenkatzen, die wir kastrieren lassen und an Futterstellen weiter versorgen. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen ist daher essenziell und gehört ins Tierschutzgesetz.
Auch ein theoretischer Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines Haustieres sollte Pflicht werden, genau wie eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katze gesetzlich verankert werden sollte. Ebenso gehört der Onlinehandel mit Tieren verboten oder muss zumindest stark eingeschränkt werden.
Nachbesserungen in vielen Bereichen nötig
Die Bundesregierung hatte eine Reduktionsstrategie bezüglich Tierversuchen versprochen. Dies würde auch die Chance bieten, den Weg hin zu einem völligen Ausstieg aus Tierversuchen zu ebnen. Doch das Thema bleibt im Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes weitgehend außen vor. Wir erhoffen uns auch Verbesserungen für Tiere in der Landwirtschaft. Tierwidrige Haltungssysteme wie Anbindehaltung, Käfighaltung und Kastenstand sollten verboten werden, ebenso wie jegliche Amputationen. Ein konsequentes und schnelles Verbot für Tiertransporte in Länder außerhalb der EU, wie Algerien, Ägypten oder Marokko, ist ebenfalls dringend notwendig.
Staatsziel verpflichtet zum Tierschutz, Abgeordnete um Unterstützung gebeten
"Der Staat schützt die Tiere" heißt es seit über 20 Jahren in der deutschen Verfassung. Diesem Staatsziel Tierschutz gilt es nun gerecht zu werden und Tiere durch das Tierschutzgesetz vollumfänglich vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren. Mit der Bitte, sich im Gesetzgebungsverfahren für den Tierschutz einzusetzen, haben wir uns an die Bundestagsabgeordneten Dietmar Nietan und Thomas Rachel aus Düren gewandt.
Noch ist es nicht zu spät nachzubessern!
Das parlamentarische Verfahren zur Novellierung des Gesetzes ist vergangene Woche mit der 1. Lesung im Deutschen Bundestag gestartet. Unsere Hoffnungen liegen nun auch bei den Parteien im Parlament. Diese müssen sich zu einem guten Entwurf zusammenfinden, der den Namen Tierschutzgesetz auch verdient.