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20 Jahre Staatsziel Tierschutz

Das Maul eines schwarz-bunten Rindes schaut zwischen Metallstangen eines Verschlages heraus.

Seit zwei Jahrzehnten ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Ein Grund zum Feiern? Nicht wirklich.

Der Tierschutz als Staatsziel eröffnet zwar die Möglichkeit, die Interessen der Tiere gegenüber denen der Tiernutzer durchzusetzen. Jedoch hat der Bundesgesetzgeber in all den Jahren versäumt, dem Tierschutz den entsprechenden Stellenwert einzuräumen und ein Tierschutzgesetz zu erlassen, das dem Staatsziel Tierschutz entspricht und es konkret ausgestaltet. „Noch immer diskutiert man viel über den Nutzen des Tieres – und zu wenig über den Schutz. Es braucht endlich grundlegende Systemänderungen, die dem Staatsziel gerecht werden und sich im Tierschutzgesetz wiederfinden. Es geht um unsere Mitgeschöpfe, aber auch – mit Blick auf die landwirtschaftliche Tierhaltung - um die planetaren Grenzen“, sagt Thomas Schröder, Präsident unseres Dachverbandes, des Deutschen Tierschutzbundes.

Grundlegende Missstände bestehen nach wie vor
Der Deutsche Tierschutzbund fordert eine grundlegende Novellierung des Tierschutzgesetzes. Denn an grundlegenden Missständen in der industriellen Tierhaltung, in Forschung, Zoo und Zirkus oder im Heimtierbereich hat sich wenig geändert. Mit unserem Dachverband sind wir uns einig, dass Gesetzeslücken, beispielsweise zu Haltungsanforderungen, geschlossen werden müssen. Ausnahmeregelungen, die z.B. tierschutzwidrige Eingriffe an Tieren zulassen, sollte es nicht mehr geben dürfen. Um den Tierschutz zu stärken, fordert unser Dachverband das Amt eines Bundestierschutzbeauftragen. Auch ein Verbandsklagerecht für seriöse Tierschutzorganisationen muss es geben. Ebenfalls gefordert wird, den Tierschutz aus dem Verantwortungsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu nehmen und anstelle dessen eine eigene Stabstelle Tierschutz im Bundeskanzleramt zu schaffen.  

Kaum Berücksichtigung im deutschen Rechts- und Wertesystem
Am 17. Mai vor 20 Jahren stimmte der Bundestag dafür, den Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen. Am 21. Juni schloss sich der Bundesrat an und am 1. August 2002 trat die Grundgesetzänderung in Kraft. Seitdem bildet das Staatsziel Tierschutz ein entscheidendes Gegengewicht gegen Grundrechte wie die Freiheit von Forschung, Berufsausübung, Religion oder Kunst. Diese räumten der Tiernutzung zuvor weitgehenden Vorrang ein, müssen aber seit der Grundgesetzänderung gegen Tierschutzbelange abgewogen werden. Darüber hinaus verpflichtet das Staatsziel die Regierung, das Parlament und die Gerichte, dem Tierschutz zu einem möglichst hohen Stellenwert im deutschen Rechts- und Wertesystem zu verhelfen. Eigentlich also, hätte der in den letzten beiden Jahrzehnten deutliche Berücksichtigung finden müssen.

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