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Betäubungslose Ferkelkastration

Ferkel
pixabay.com

Jährlich werden in Deutschland Millionen männliche Ferkel unter Schmerzen und Angst ohne Betäubung kastriert. Ab Januar 2019 sollte diese tierquälerische Praxis verboten sein, doch nun wurde die Frist auf zwei Jahre verlängert.

Dass bei Menschen selbst vor einer kleinen Operation, die immer mit Schmerzen verbunden ist, eine Narkose bzw. mindestens eine lokale Betäubung vorgenommen wird, ist selbstverständlich. Nicht so bei Millionen männlicher Ferkel, die jährlich ohne Schutz vor Schmerz und Angst, bei vollem Bewusstsein kastriert werden.

Betäubungslose Kastration widerspricht dem Tierschutzgesetz
Der Grund für die betäubungslose Kastration ist in den Augen von Tierschützern eine Lappalie. Denn es kann sein, dass sich bei der Zubereitung von Fleisch männlicher unkastrierter Schweine ein unangenehmer Geruch verbreitet. Das liegt an den Geschlechtshormonen, die über das Blut im ganzen Körper des Ebers verteilt werden und beim Erhitzen entweichen können. Darum werden Millionen männlicher Ferkel Jahr für Jahr kastriert und dies ohne Narkose. Dabei besagt Paragraf 5 des Tierschutzgesetzes: „An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden.“ In den letzten Jahren hielt sich daran allerdings kaum jemand. Denn kleine Eber können dank einer Gesetzesausnahme bis zu ihrem 7. Lebenstag betäubungslos kastriert werden – unter großen Schmerzen und Angst.

Sechs Jahre haben nicht gereicht...
Nach langem Kampf der Tierschützer kam im Jahr 2013 jedoch endlich die Änderung der Gesetzesausnahme: Ab 01.01.2019 sollte die betäubungslose Kastration Geschichte sein und somit Hunderttausenden Ferkeln einen wenigstens schmerzfreien Eingriff sichern. Sechs lange Jahre lang hatten danach Schweinezüchter Zeit, sich auf das neue Gesetz einzustellen. Doch es kam wieder einmal ganz anders. Anfang Oktober 2018 einigte sich die große Koalition – auf Druck der Fleisch- und Agrarindustrie – auf eine Verzögerung der Betäubungspflicht um zwei weitere Jahre.  
Ende November 2018 wurde vom Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Damit ist die Kastration männlicher Ferkel ohne Betäubung weiterhin bis Anfang 2021 zulässig, obschon es Alternativen gibt. Ein Verrat an den Tieren und ein Verstoß gegen das Staatsziel Tierschutz!

Staatsziel schützt Tiere nicht
Denn seit 2002 ist das Wohl der Tiere im Artikel 20a des Grundgesetzbuches verankert: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung […]". Dieser Satz verpflichtet die Staatsgewalten unter anderem dazu, den Tieren einen möglichst hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft zu verschaffen und somit langfristig in höherem Maße für den Tierschutz einzustehen. Leider wurde bis zum heutigen Tag versäumt, das Tierschutzgesetz anzupassen. So auch im Fall der betäubungslosen Kastration.

Einzelhändler reagierten bereits
Jährlich werden rund 20 Millionen männliche Ferkel in Deutschland ohne Betäubung kastriert. Das heißt 20 Millionen Mal unnötig Schmerz, Angst und Panik. Bei der Kastration werden den Ferkeln durch den Schweinezüchter die Haut aufgeschnitten, der Hoden herausgedrückt und die Samenleiter durchtrennt. Allein die Vorstellung lässt sicherlich jeden empathischen Menschen schaudern. Doch auch Studien belegen, dass die Prozedur für die kleinen Eber äußerst schmerzhaft ist.
Auch Einzelhändler, wie z.B. Aldi, empfinden den Schmerz, der den Ferkeln zugefügt wird, verglichen mit der „Geruchsbelastung“ bei der Zubereitung, als Nichtigkeit und verzichten bereits seit Anfang 2017 auf Fleisch, das von betäubungslos kastrierten Ferkeln kommt. Nur die Ferkelzüchter bleiben unbelehrbar!

Zahlreiche Alternativen
Dabei gibt es längst schmerzfreie Alternativen. Die wirksamste und tierfreundlichste Methode ist natürlich der Verzicht auf Fleisch. Eine weitere Methode ist die sogenannte Ebermast, bei der die kleinen Ferkel unkastriert gemästet werden. Hier muss jedoch Stress bei der Aufzucht, beim Transport und bei der letztendlichen Schlachtung vermieden werden, denn Eber produzieren unter Stress so viele männliche Hormone, dass sich der Geruch des Fleisches unangenehm ändert. Auch die sogenannte Immunokastration, bei der mit einer Art Impfung gegen den typischen Ebergeruch vorgegangen wird, sowie immer noch die Kastration unter Vollnarkose und anschließender Schmerzmedikation durch einen ausgebildeten Tierarzt, sind erprobte Alternativen. Laut Spiegel online hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit  am 19. November das  Arzneimittel Isofluran Baxter zur Inhalationsnarkose für Hunde, Katzen, Pferde und Schweine zugelassen. Bauern in Deutschland können somit künftig ein Narkosemittel bei der Ferkelkastration nutzen. Bis dato jedoch ist die Wirtschaftlichkeit wichtiger als der Tierschutz. Dabei würde eine tiergerechte Kastration am Ende nur einzelne Cent pro Kilo Fleisch ausmachen. Umso unverständlicher ist die Entscheidung der Politik.

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