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15 Jahre Staatsziel Tierschutz

pixabay.com

Am 1. August 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Was den Tieren theoretisch Verbesserungen bringen sollte, hat in der Praxis kaum etwas bewirkt - noch immer müssen zahlreiche Tiere hierzulande leiden.

Die Bilanz zum Jahrestag des Staatsziels Tierschutz sieht schlecht aus. Innerhalb von 15 Jahren hat die Politik es nicht geschafft, zahlreiche Missstände im Tierschutz zu beheben und den Umgang mit Tieren endlich in ethisch verträgliche, tierschutzgerechte Bahnen zu lenken. Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher dringend die Umsetzung des Staatsziels. „Die Kluft zwischen Verfassungsanspruch und der Tierschutzrealität ist auch heute noch, 15 Jahre nach Inkrafttreten des Staatsziels Tierschutz, eklatant“, erklärt Thomas Schröder, Präsident unseres Dachverbandes. Zurechtgestutzte Tiere in viel zu engen Ställen, ohne Einstreu und Beschäftigungsmöglichkeiten, um möglichst günstig möglichst viel zu produzieren – so sieht es in der Landwirtschaft meist auch heute noch aus. Weiterhin Alltag sind auch immer noch Tierversuche und deren uneingeschränkte Förderung – ohne ein klares Konzept zum zeitnahen Ausstieg und zur Umstellung auf eine moderne tierversuchsfreie Forschung, Lehre und Risikobewertung – oder das Halten von Wildtieren in Zirkussen und Privathaushalten. Nicht zuletzt sind die Tierheime immer noch überlastet, unter anderem weil Tiere über das Internet von verantwortungslosen Interessenten zu leicht angeschafft werden können.

Kampagne zur Bundestagswahl
Als Mitgliedsverein fordern wir gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund dringend die Umsetzung des Staatsziels Tierschutz. Anlässlich der bevorstehenden Wahl im September hat unser Dachverband die Kampagne „Bundestagswahl ist #Tierschutzwahl!“ gestartet und mit konkreten Forderungen an die Politik verknüpft. Zudem erneuert der Verband die Forderung nach einem Tierschutz-Verbandsklagerecht: „Wer auch immer im Herbst die Regierungsmehrheit erhält, muss für ein staatszielkonformes Tierschutzgesetz sorgen und die bundeseinheitliche Verbandsklage einführen“, so Schröder.

Endlich Taten gefordert
Neben einer nationalen Nutztierstrategie für die Entwicklung hin zu einer gesellschaftlich akzeptierten tiergerechten Nutztierhaltung muss die Politik auch eine Strategie für den Ausstieg aus Tierversuchen entwickeln. Ebenso sind deutliche Einschränkungen bei der Wildtierhaltung erforderlich. Außer den Verbesserungen für die Tiere muss der karitative Tierschutz vor Ort unterstützt werden, um die Finanzierung der Tierheime in Zukunft sicherzustellen. Die Bundestagswahl muss zur Tierschutzwahl werden, damit die verantwortlichen Politiker das Staatsziel Tierschutz endlich umsetzen.

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