EU-Bürgerinitiative - die Zeit drängt

Ende August läuft die europäische Bürgerinitiative „Save Cruelty Free Cosmetics“ ab. Bis dahin müssen ausreichend Unterschriften vorliegen, damit die EU-Kommission dazu verpflichtet ist, sich mit dem Anliegen der Bürger auseinanderzusetzten. Bitte unterschreiben Sie noch heute.
Damit die Initiative erfolgreich ist, werden eine Million Unterschriften benötigt. Dieses Ziel wurde erfreulicherweise bereits erreicht. ABER: Die EU-Kommission prüft streng, z.B. auf falsche und doppelte Einträge. Deshalb wird unbedingt ein Puffer von mehreren Hunderttausend Unterschriften benötigt!
Eine höchstmögliche Beteiligung an der Initiative ist für die EU-Kommission ein Zeichen, dass ein Ende der Tierversuche für einen Großteil der Bevölkerung enorm wichtig ist.
Bitte unterstützen Sie die Initiative deshalb hier!
Für Kosmetika dürfen in der EU eigentlich schon lange keine Tierversuche mehr durchgeführt werden: Das vollständige Inkrafttreten des Verbots jährte sich am 11. März dieses Jahres zum neunten Mal. Leider wird dieses Verbot nicht so umgesetzt, wie es den EU-Bürgern versprochen wurde. So leiden und sterben immer noch unzählige Tiere bei Tests für kosmetisch verwendete Inhaltsstoffe.
Die Europäischen Bürgerinitiative „Save Cruelty Free Cosmetics – Für ein Europa ohne Tierversuche“ engagiert sich für eine Abschaffung der Tiertests und fordert die EU-Kommission zu folgenden Maßnahmen auf:
- Einhaltung und Stärkung des Kosmetik-Tierversuchsverbots (denn dieses wird derzeit von der EU selbst zunichtegemacht)
- Umgestaltung des EU-Chemikalienrechts ohne Tierversuche
- Erarbeitung eines konkreten Plans zum Ausstieg aus dem Tierversuch
Was ist eine Europäische Bürgerinitiative (EBI)?
Die Europäische Bürgerinitiative ist ein Instrument, mit dem EU-Bürger Gesetzesänderungen fordern können. Sie wendet sich direkt an die EU-Kommission und kann zu Änderungen des EU-Rechts führen. Dazu muss die Initiative innerhalb eines Jahres von mindestens 1 Million EU-Bürgern in Form von Unterschriften unterstützt werden. Dabei muss aus sieben Ländern eine bestimmte Mindestanzahl von Stimmen erreicht werden. Wenn das Ziel erreicht wird, ist die EU-Kommission dazu verpflichtet, sich mit dem Anliegen auseinanderzusetzen.