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EU- Richtlinie zu Tierversuchen

pixabay.com

Die EU-Kommission hat einen Bericht zur Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie veröffentlicht. Darin fehlen nicht nur Änderungsvorschläge zur bestehenden Richtlinie, u.a. wird auch der Ausstieg aus Primatenversuchen nicht vorangetrieben. Eine Enttäuschung für den Tierschutz.

Die Europäische Kommission hat einen Bericht zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Tierversuchen veröffentlicht. Für den Tierschutz ist der Bericht enttäuschend, vom Deutschen Tierschutzbund wird er als mutlose Ist-Beschreibung bezeichnet. Unser Dachverband kritisiert das Fehlen von Änderungsvorschlägen zur Richtlinie sowie konkrete Strategien zum weiteren Schutz der Tiere. Völlig enttäuschend ist auch für uns, dass der Ausstieg aus den Versuchen an nichtmenschlichen Primaten nicht vorangebracht wird. Zudem ist es aus Tierschutzsicht nicht nachvollziehbar, dass erst ab 2022 keine Wildfänge von Primaten mehr in Versuchen oder Zuchten verwendet werden dürfen. Und das obwohl laut Bericht bereits jetzt ein Überangebot gezüchteter Primaten vorhanden ist.

Auseinandersetzung mit Kernthemen nicht kritisch genug
Roman Kolar, Leiter der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes: „Wir hätten uns eine kritischere Auseinandersetzung mit Kernthemen, wie der Effizienz des Genehmigungsverfahrens oder der Forschung und Verwendung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen gewünscht. Aus unserer Sicht hätte die EU-Kommission diesen Bericht auch nutzen können, um ein Ausstiegsszenario aus Tierversuchen, wie von den Niederländern vorgeschlagen, zu unterstützen.“

Beschwerdeverfahren gegen Deutschland läuft weiter
2014 hatte unser Dachverband bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Bundesregierung eingereicht. Der Grund: Die EU-Richtlinie wird in Deutschland nicht korrekt umgesetzt, was wiederum zu Lasten der Tiere geht. So erlaubt das deutsche Recht z.B. keine Ablehnung von formal korrekt gestellten Tierversuchsanträgen. Ebenso besteht für einen Teil von Tierversuchen im Bereich der Lehre ein vereinfachtes Anzeigeverfahren. Das widerspricht den EU-Vorgaben. Das Beschwerdeverfahren läuft noch.

EU-Richtlinie seit 2010
Die EU-Tierversuchsrichtlinie sieht unter anderem vor, dass die EU Kommission bis Mitte November 2017 über Fortschritte in der Entwicklung von alternativen Methoden zu Tierversuchen berichten muss. Dabei soll besonders darauf eingegangen werden, inwiefern auf Versuche an Affen verzichtet werden kann. Vorab initiierte die Kommission daher mehrere Abfragen bei den Mitgliedstaaten und Interessensvertretern, an denen sich auch der Deutsche Tierschutzbund zusammen mit seiner Dachorganisation Eurogroup for Animals beteiligte. Die EU-Tierversuchsrichtlinie wurde 2010 verabschiedet. Der nächste Bericht folgt 2019.

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