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Ferkelkastration

Ferkel
pixabay.com

Ab 2019 soll die betäubungslose Kastration von Ferkeln verboten sein. Die Branche versucht das Verbot nun durch Kastration mit lediglich Lokalanästhesie zu kippen – eine Methode, die nicht tierschutzkonform ist.

2013 wurde das Tierschutzgesetz hinsichtlich eines Verbots der betäubungslosen Kastration von Ferkeln geändert. Demnach darf der chirurgische Eingriff ab 2019 nur noch unter Vollnarkose der Tiere erfolgen. Neben der Vollnarkose mit Schmerzmedikation gibt es noch zwei weitere Methoden, die den Ferkeln Schmerzen und Leid ersparen: Die Mast von unkastrierten Ebern und die Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration). Alle Alternativen haben sich bisher als praktikabel und tierschutzkonform herauskristallisiert.

„Vierter Weg“ nicht akzeptabel
Die Branche will nun als weitere Alternative die Kastration mit Lokalanästhesie - den genannten „vierte Weg“ - einführen. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes und auch aus unserer Sicht, darf diese Methode keine Alternative sein. Thomas Schröder, Präsident unseres Dachverbandes, dazu: „Obwohl die schweinehaltende und -vermarktende Branche lange genug Zeit hatte, sich auf das Verbot ab 2019 einzustellen, versucht sie nun, den „vierten Weg“, die Lokalanästhesie, als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration durchzudrücken. Eine Methodik, die den Anspruch nach Schmerzausschaltung bei der Kastration jedoch nicht erfüllt, kann und darf keine Alternative sein.“ In einem Schreiben an die Landwirtschaftsminister von Bund und Ländern sowie an die Mitglieder des Landwirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages fordert unser Dachverband, am Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 festzuhalten.

Tiere müssen unversehrt bleiben
Aus Tierschutzsicht müssen Schweine bis zu ihrem Lebensende unversehrt bleiben. Ist ein Eingriff am Tier unvermeidbar, so muss dieser unter Schmerzausschaltung erfolgen, Schmerzen nach der Operation müssen gelindert werden. Der „vierte Weg“ ist unabhängig vom verwendeten Lokalanästhetikum ausdrücklich abzulehnen. Verschiedene Studien belegen, dass diese Methode zusätzlich Schmerzen und Stress verursacht und den Schmerz während der Kastration nicht ausreichend ausschaltet. Zudem ist die Methodik technisch herausfordernd, da bei Fehlanwendung massive Nebenwirkungen, bis hin zum Tod des Tieres, auftreten können. Das oft von Verfechtern der Methode angeführte Argument, das Verfahren werde in anderen europäischen Staaten, etwa Norwegen oder Schweden, erfolgreich angewendet, versucht aus Sicht der Tierschützer über bestehende wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse hinwegzutäuschen. Denn auch Experten dieser Staaten äußern Kritik an Wirksamkeit und Praktikabilität.

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