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Gänse leiden für Weihnachtsbraten und mehr

Nicht immer dürfen Gänse im Freien leben
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Jährlich müssen unzählige Gänse für vermeintlich Kulinarisches wie Gänsebraten und Stopfleber, aber auch für Daunenjacken und Co. leiden und sterben. Wer Tierleid nicht unterstützen will, sollte Alternativen wählen.

Gestopft, misshandelt, gerupft und am Ende eines traurigen Lebens unter Qualen getötet. Für viele Gänse ist dieser Ablauf bittere Realität. Trotzdem kommt bei vielen Menschen zu Weihnachten der traditionelle Gänsebraten auf den Tisch. Rund 5 Millionen Gänse werden in Deutschland in der Herbst- und Weihnachtszeit verspeist. Grund für die hohe Anzahl ist vermutlich auch der günstige Preis. Wo die Bio-Gans in Deutschland im Schnitt 17 Euro je Kilo kostet, gibt es tiefgekühlte Gänse aus Osteuropa im Supermarkt pro Kilogramm bereits ab 3,40 Euro. Der niedrige Preis der importierten Gänse fordert seinen Tribut. Denn die von Discountern angelegten Dumpingpreise zwingen die Bauern und Händler, in Masse statt in Klasse zu produzieren – darunter leiden vor allem die Tiere. Diese werden zumeist in der Intensivhaltung in nur kurzer Zeit gemästet. Die Tiere leben u.a. in großen Gruppen und bekommen keine Möglichkeit zum Baden.

Die Tortur des Stopfens
Die Grausamkeiten enden jedoch nicht beim klassischen Gänsebraten, sondern nehmen in der Stopfleberproduktion ihren Lauf. Stopfleber ist eine vermeintliche Delikatesse, die sich vor allem in Frankreich großer Beliebtheit erfreut. In Deutschland ist die Produktion von „Foie gras“ aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten, Import und Verkauf hingegen sind erlaubt.
Während des Stopfens wird den Gänsen mithilfe eines 20 cm langen Rohrs unter Zwang ein Brei aus Mais, Wasser und oft auch Schweineschmalz direkt in den Magen gepumpt. Bis zu 800 Gramm Futterbrei am Tag erhalten die Tiere so mehrmals täglich. Das angesetzte Fett sammelt sich vor allem in der Leber, die am Ende der Mast 1000 Gramm wiegt. Normal wären 70 Gramm! Durch die grausame Stopfpraxis werden die Gänse häufig an den empfindlichen Organen verletzt. 2 – 4 % der Tiere sterben bereits vor der Schlachtung an inneren Verletzungen.

Steppjacken sind oft mit Daunen gefüllt
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Schmerzhaftes Rupfen
Als Nebenprodukt der Fleischgewinnung werden Federn und Daunen von Gänsen als Füllmaterial für z.B. Daunenjacken oder Bettwaren genutzt. In vielen Fällen werden den Tieren die in der Haut fest verankerten Federn bei vollem Bewusstsein herausgerissen. Dieser sogenannte Lebendrupf ist zwar EU-weit verboten, findet aber trotzdem - wie heimlich gedrehte Videos beweisen - täglich statt. Erlaubt ist lediglich das Raufen von Gänsen in der Mauser, dem natürlichen Federwechsel bei Vögeln. In dieser Zeit verlieren die Gänse einige ihrer Federn, die dann vom Menschen gesammelt und auch leicht aus dem Federkleid herausgelöst werden könnten. Bei der industriellen Federn- und Daunengewinnung kann allerdings nicht garantiert werden, dass alle Tiere genau zum richtigen Zeitpunkt gerauft werden. Somit sind immer noch Tiere dabei, deren Federn noch fest sitzen. Zudem kann das Raufen durch den Menschen bei den Tieren ebenfalls Schmerzen und Stress verursachen und ist daher abzulehnen.

Alternativen wählen, bewusst einkaufen
Am Ende ist es wie so oft der Verbraucher, der das Leid der Tiere verhindern kann. Es ist zu empfehlen, weder Gänsefleisch noch Produkte, die mit deren Federn gefüllt sind, zu kaufen. Tierleidfreie Alternativen gibt es mehr als genug. Wer nicht auf einen Gänsebraten verzichten will, sollte sicher gehen, dass die Tiere aus artgerechter Haltung mit Freilauf stammen. Möglichst soll das Fleisch aus Deutschland kommen, denn dort werden die Haltungen strenger kontrolliert. Unser Dachverband, der Deutsche Tierschutzbund, empfiehlt den Verbrauchern, beim Kauf auf die gesetzlich geschützten Kennzeichnungen „Auslaufhaltung", „bäuerliche Auslaufhaltung", „bäuerliche Freilandhaltung", „Bio-" ‚ oder „Ökogans" zu achten.
Tiergerecht erzeugte Jacken, Bettdecken, o.ä. aus Federn und Daunen sind mit den Labels „Global Traceable Down Standard“ (TDS), „Responsible Down Standard“ (RDS).  oder dem „Downpass“ gekennzeichnet. Für Produkte mit diesen Siegeln ist sowohl Lebendrupf und -rauf als auch Zwangsfütterung (Stopfen) der Tiere verboten.

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