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Gericht stoppt Rindertransport

Kuh
pixabay.com

Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren bestätigt, dass das Veterinäramt zu Recht die Genehmigung für einen geplanten Tiertransport nach Marokko verweigerte. Der Grund: Unmittelbar nach ihrer Ankunft dort wären die Kühe höchstwahrscheinlich einer tierschutzwidrigen Behandlung ausgesetzt.

Wie auch unser Dachverband – der Deutsche Tierschutzbund – begrüßen wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von letzter Woche. „Der Beschluss ist ein Erfolg für den Tierschutz und das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises. Dies muss jetzt anderen Veterinärämtern als Vorlage dienen, Transporte nicht abzufertigen, wenn Tierschutz-Vorgaben ganz offensichtlich nicht eingehalten werden können“, kommentiert Frigga Wirths, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft bei unserem Dachverband. In dem Beschluss verweist das Gericht darauf, dass nicht auszuschließen sei, dass die Kühe unmittelbar nach Ankunft im Zielland mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einer tierschutzwidrigen Behandlung ausgesetzt wären. „Ganz zu schweigen von den Qualen, die die Tiere bereits auf den tagelangen Transporten erleiden, stehen insbesondere die Schlachtpraktiken in Drittstaaten wie Marokko im größtmöglichen Widerspruch zu den Mindeststandards der EU“, erklärt Wirths. „Die Schlachtung findet ohne Betäubung statt, die Blutgefäße am Hals werden mit mehreren sägenden Schnitten durchtrennt. Der Todeskampf der Tiere dauert bis zu 20 Minuten.“ Die Amtsveterinäre hätten richtig gehandelt, diesen Transport zu untersagen.

Selbst Zuchtrinder landen schnell am Schlachthof
Vermeintliche Zuchttiere enden in Drittstaaten ziemlich schnell am Schlachthof, so der Deutsche Tierschutzbund.  Wirths erklärt: „Die Tiere bekommen ihr Kalb, geben vielleicht ein Jahr Milch, dann werden sie geschlachtet“. Der Grund sei die steigende Nachfrage nach Rindfleisch in Ländern wie Marokko, aber auch in der Türkei, im Libanon, Algerien und Ägypten. Hunderttausende Rinder müssten aus der EU und aus Südamerika importiert werden, um den Bedarf zu decken. Auf der anderen Seite stagniere die Milchproduktion in diesen Ländern. Denn die Standortbedingungen seien dafür ungünstig, legt der Deutsche Tierschutzbund in seiner Analyse „Eignen sich deutsche Zuchtrinder zur Milcherzeugung in Drittstaaten?“ dar, auf die auch das Verwaltungsgericht Köln Bezug nimmt. Unbeirrt davon erklären Milchindustrie und Zuchtverbände seit Jahren, dass die Zuchtrinder-Exporte dem Aufbau einer Milchproduktion in Exportländern dienen würden.

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