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Kastrationskampagne geht in zweite Runde

Poster zur Herbstkampagne 2020

Fast zwei Wochen läuft die 12. Kastrationskampagne im Kreis Düren und noch bis zum 8. November haben Privathalter unkastrierter Katzen und Kater die Möglichkeit, einen Beitrag zum Katzenschutz zu leisten und  gleichzeitig Vergünstigungen zu erhalten.

Zahlreiche Katzen fristen auf den Straßen im Kreis Düren ein trauriges Dasein – ohne Besitzer schlagen sie sich Tag für Tag alleine durchs Leben, leiden Hunger und sind oftmals krank. Einige Tiere wurden bereits „wild“ geboren, so mancher unerwünschter Katzennachwuchs wird aber auch einfach ausgesetzt und seinem Schicksal überlassen.

Attraktive Vergünstigungen für die Tierhalter
Um das Katzenelend dauerhaft zu verringern, finden im Kreis Düren seit 2015 zweimal jährlich im Frühjahr und im Herbst Kastrationskampagnen für Katzen aus Privathaushalten statt. Initiiert wurden die wichtigen Kampagnen von unserem Verein, zwei weiteren Tierschutzorganisationen und zahlreichen Tierärzten im Kreis sowie vom Kreis Düren.
Die aktuelle 12. Aktion läuft noch bis zum 8. November. Sie haben eine Katze, die noch nicht kastriert ist? Dann machen Sie mit! Die Teilnehmer können sich auf schöne Vergünstigungen freuen. So kann das Tier im Rahmen der Operation kostenlos mit einem Mikrotransponder eindeutig markiert werden. Ebenfalls kostenfrei ist die Registrierung des tierischen Schützlings bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes. Katzenbesitzer mit geringem Einkommen erhalten besondere Hilfen.

Bitte Termin machen
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation müssen Katzenbesitzer beim Tierarzt telefonisch einen Termin für die Kastration ihres Schützlings vereinbaren. Mit dieser Maßnahme sollen unnötige Sozialkontakte in den Tierarztpraxen vermieden werden. Eine Liste der teilnehmenden Tierärzte und weitere Informationen rund um das Thema Katzenkastration finden Sie hier.

Übrigens: Kastration ist jetzt Pflicht
Ab dem 15. Januar dieses Jahres gilt im Kreis Düren die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen. Danach müssen Kater und Katzen, die in den 15 Kommunen des Kreises leben und unbeaufsichtigt ins Freie dürfen (so genannte Freigängerkatzen), kastriert, markiert und registriert sein.

 

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