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12. Katzenkastrationsaktion vom 12.10. - 08.11.20

Poster zur Herbstkampagne 2020

Ab dem 12. Oktober findet im Kreis Düren bereits zum 12. Mal eine vierwöchige Kastrationskampagne für Kater und Katzen privater Halter statt. Mit der Aktion soll die unkontrollierte Vermehrung und das damit verbundene Leid der Tiere eingedämmt werden.

Viele Katzen fristen auf den Straßen im Kreis Düren ein trauriges Dasein. Einige Tiere wurden dort bereits geboren, so mancher unerwünschter Katzennachwuchs wird aber auch einfach ausgesetzt und muss sich hungrig und oftmals krank alleine durchs Leben schlagen.

Attraktive Vergünstigungen für die Tierhalter
Da alle diese Tiere ursprünglich von nicht kastrierten Hauskatzen abstammen, finden im Kreis Düren bereits seit 2015 zweimal jährlich im Frühjahr und im Herbst Kastrationskampagnen für Katzen aus Privathaushalten statt. Die kommende Herbst-Kampagne startet am 12. Oktober und läuft bis zum 8. November 2020. Tierbesitzer, die an der Aktion teilnehmen, können sich über attraktive Vergünstigungen freuen. So kann das Tier im Rahmen der Kastration bei einem der teilnehmenden Tierärzte kostenlos mit einem Mikrotransponder eindeutig markiert werden. Auch die anschließende Registrierung des tierischen Schützlings bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, ist gratis. Katzenbesitzer mit geringem Einkommen erhalten besondere Hilfen. Initiatoren der so wichtigen Kastrationskampagnen sind, neben unserem Verein, zwei weitere Tierschutzorganisationen und zahlreiche Tierärzte im Kreis sowie der Kreis Düren.

Bitte Termin machen
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation müssen Katzenbesitzer beim Tierarzt einen Termin für die Kastration ihres Schützlings vereinbaren. Mit dieser Maßnahme sollen unnötige Sozialkontakte in den Tierarztpraxen vermieden werden. Eine Liste der teilnehmenden Tierärzte und weitere Informationen rund um das Thema Katzenkastration finden Sie hier.

Kastration ist jetzt Pflicht
Ab dem 15. Januar dieses Jahres gilt im Kreis Düren die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen. Danach müssen Kater und Katzen, die in den 15 Kommunen des Kreises leben und unbeaufsichtigt ins Freie dürfen (so genannte Freigängerkatzen), kastriert, markiert und registriert sein.

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