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Katzenschutzverordnung in Kraft getreten

Herrenloses Kätzchen
pixabay.com

Am 15.01.2020 ist im Kreis Düren die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in Kraft getreten. Ab diesem Stichtag müssen Kater und Katzen, die im Kreisgebiet leben, markiert, registriert und kastriert sein.

Die Verordnung gilt für die 15 Städte und Gemeinden im Kreis und betrifft Kater und Katzen, die unbeaufsichtigt ins Freie dürfen - so genannte Freigängerkatzen. Ziel der Verordnung ist es, eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu verhindern. Denn herrenlose Katzen fristen häufig ein elendes Dasein, geplagt von Hunger und Krankheit. Mit der Schutzverordnung soll vielen Tieren dieses traurige Leid erspart bleiben. Der Kreis Düren hat die Verordnung am 15.07.2019 erlassen. Nach einer Übergangsfrist dürfen nun ab dem 15.01.2020 unkastrierte Kater und Katzen keinen unkontrollierten Auslauf mehr bekommen. Der Kreis Düren macht darauf aufmerksam, dass Verstöße gegen die Schutzverordnung mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden können.

Ausführliche Informationen zur Katzenschutzverordnung für den Kreis Düren finden Sie hier:

Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Düren vom 15.07.2019

Flyer zur Katzenschutz-Verordnung

Weitere Informationen zum Thema Katzenkastration:

www.katzenkastration-dueren.de

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