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Keine Jagd ohne vernünftigen Grund

Katze erschrocken
pixabay.com

Mit seiner aktuellen Kampagne "Keine Jagd ohne vernünftigen Grund" macht der Wildtierschutz Deutschland e.V. darauf aufmerksam, dass es für die Jagd bei den meisten Tierarten keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Auch Hunde und Katzen dürfen im Rahmen des Jagdschutzes abgeschossen werden.

„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ - so steht es in §1 des Tierschutzgesetzes. Dennoch werden jedes Jahr über vier Millionen Wildtiere durch die Jagd getötet, so James Brückner, Leiter des Referats für Natur- und Artenschutz bei unserem Dachverband, dem Deutschen Tierschutzbund. Unser Dachverband unterstützt die aktuelle Wildtierkampagne "Keine Jagd ohne vernünftigen Grund" die vom Wildtierschutz Deutschland e.V. initiiert wurde und als Schwerpunkte die Fuchsjagd, die Vogeljagd und den Abschuss von Haustieren in den Fokus rückt.

Rechtliche Regelungen von althergebrachten Traditionen geprägt
Brückner erklärt, dass Jagd und Tierschutz in der Praxis leider allzu oft ein Widerspruch in sich sind: „Viele Jagdmethoden laufen dem auch von der breiten Öffentlichkeit getragenen Tierschutzgedanken zuwider, die rechtlichen Regelungen sind noch von althergebrachten Traditionen statt wildbiologischen Erkenntnissen geprägt. Sämtliche Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen oder im Rahmen des Jagdschutzes rechtlich getötet werden dürfen, sind schmerz- und leidensfähige Wirbeltiere. Für deren Tötung bedarf es in der Jagdgesetzgebung dringend der Verankerung des „vernünftigen Grundes“ in Anlehnung an tierschutzrechtliche Vorschriften. Nur dann kann ein Mindestmaß an Tierschutz auch bei der Jagd sichergestellt werden.“

Abschuss von Hunden und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes
Verlässliche Statistiken gibt es nicht, doch basierend auf Streckenlisten einiger weniger Bundesländer kann der Wildtierschutz Deutschland e.V. davon ausgehen, dass etwa 200.000 bis 300.000 Katzen pro Jahr von Jägern erschossen oder in Fallen getötet werden. Ebenfalls werden schätzungsweise einige Hundert Hunde pro Jahr im Rahmen des Jagdschutzes getötet, so der Verein. Rechtsgrundlage seien die in den Landesjagdgesetzen individuell geregelten Befugnisse der Jagdschutzbeauftragten. Ziel der Regelung soll der Schutz des Wildes vor Gefahren aller Art sein. Doch der läuft beim Abschuss von Katzen weitgehend ins Leere, sagt der Wildtierschutz e.V.  Zum einen gebe es nur ganz wenige jagdbare Tierarten (Kaninchen, junge Feldhasen, Rebhuhn-/Fasanenküken), die überhaupt Opfer von Katzen werden könnten, zum anderen trüge die Tötung von Hauskatzen nicht zum Erhalt der Bestände dieser Tierarten bei. Die Tötung von Hauskatzen ist in Bezug auf den Nutzen unverhältnismäßig und der denkbar größte Eingriff in das Eigentumsrecht des Katzenhalters.

Keine Jagd ohne einen vernünftigen Grund
Mit der Jagd auf Tiere ohne vernünftigen Grund muss endlich Schluss sein. Die Liste der über 100 jagdbaren Tierarten muss nach den Kriterien des Tierschutzrechtes überprüft – und entsprechend deutlich gekürzt werden. Grundsätzlich sollten tierquälerische Jagdmethoden wie zum Beispiel die Baujagd oder die Fallenjagd verboten werden. Das Töten von Haustieren im Rahmen des Jagdschutzes ist völlig unangemessen und nicht verhältnismäßig. Diese Befugnis sollte den Jagdschutzberechtigten entzogen werden.

Ausführliche Infos zur Kampagne sowie die zugehörige Petition finden Sie unter www.stopkilling.info. Die Kampagne läuft bis zum 27. Mai 2021.

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