SPENDENKONTO: SPARKASSE DÜREN · IBAN: DE14 3955 0110 0000 1925 00
Subscribe

Newsletter abonnieren

Bitte rechnen Sie 2 plus 6.

Keine Tiger & Co. mehr im Privathaushalt

Portrait eines Tigers vor Steinmauern.
pixabay.com

Die Haltungsansprüche von Exoten sind in Privathaushalten nicht zu erfüllen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir unterstützt die Forderung einer EU-Positivliste mit ausschließlich den Tierarten, die bedenkenlos privat gehalten werden können.

Hunde und Katzen zählen zu den beliebtesten Haustieren, doch manche Halter geben exotischeren Tieren, wie z.B. Reptilien, Wildvögeln und selbst Tigern den Vorzug. Inzwischen fordern vier EU-Länder jedoch ein Haltungsverbot für bestimmte Wildtierarten. Hintergrund sind Bedenken bezüglich des Tier-, Arten- und Gesundheitsschutzes. Angedacht ist eine Positivliste mit Tierarten, deren Haltung in Bezug auf die genannten Kriterien unbedenklich ist. Jedes Tier, das nicht auf dieser Liste steht, dürfte in der EU dann nicht mehr privat gehalten werden. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir unterstützt diesen Vorstoß für den Tierschutz.

Exotische Tiere gehören nicht in Privathaushalte
Während Hunde und Katzen lange und glücklich in Begleitung von Menschen leben könnten, ist dies bei zahlreichen Exoten nicht der Fall. Wildtiere haben komplexe soziale und ernährungstechnische Bedürfnisse. Privaten Haltern ist es zumeist nicht möglich, diese zu erfüllen. Mangelhafte Versorgung und Ernährung, fehlende Sozialkontakte sowie Platzmangel und eine reizarme Umgebung führen bspw. zu Stress oder Depressionen. Die Tiere leiden und zeigen Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Selbstverstümmelung. Darüber hinaus ist es dokumentiert, dass der Handel mit exotischen Arten eine der größten Bedrohungen für die biologische Vielfalt darstellt. So ist bspw. das weitläufige Sterben von Salamandern und Fröschen dem Aussetzen von aus anderen Kontinenten importierten Tieren zuzuschreiben. Diese schleppen Krankheiten oder Parasiten ein, gegen die hiesige Tiere keine Abwehrmöglichkeiten haben.

Positivliste einfacher wie Negativliste
Eine Positivliste nur mit den Tierarten, die tatsächlich gehalten werden dürfen, wäre viel kürzer und übersichtlicher als die bereits existierenden Negativlisten. Bisher nicht gehandelte Tierarten könnten nicht mehr einfach auf den deutschen Markt kommen. Außerdem wäre ein schnelleres und effektiveres Einschreiten der Behörden möglich. Denn diese könnten sich leichter Fachkenntnisse über die erlaubten Tierarten aneignen und die Vorschriften einfacher nachvollziehen.

Nicht auf EU-Länder warten
Wie unser Dachverband, der Deutschen Tierschutzbund, meinen auch wir, dass Deutschland bezüglich einer Positivliste auf nationaler Ebene vorangehen und nicht auf die anderen EU-Länder warten soll. Einige Mitgliedsstaaten haben diesen Weg bereits eingeschlagen. Ein im Auftrag des Deutschen Tierschutzbundes und anderer Verbände erstelltes Rechtsgutachten hat eindeutig ergeben, dass nationale Positivlisten rechtlich zulässig und aufgrund des Vorsorgeprinzips sowie des Staatsziels Tierschutz sogar geboten sind.

Garten statt Wald und Savanne
Selbst Tiger dürfen unter bestimmten Voraussetzungen und abhängig vom Bundesland in Deutschland privat gehalten werden, sofern sie aus Nachzuchten stammen. Wie andere Exoten haben auch diese Tiere hohe Ansprüche an ihr Lebensumfeld. Naturgemäß sind Tiger typische Waldbewohner, sie leben aber auch in Savannenlandschaften. Ihre Reviere erstrecken sich über viele Quadratkilometer. Dass es im Grunde erlaubt ist, einen Tiger privat im Garten, aber auch in engen Käfigen und kleinen Außenbereichen umherreisender Zirkusse und Co. gefangen zu halten, ist allein schon wegen des Platzmangels für jeden Tierfreund unbegreiflich. Wichtig ist, dass es in Deutschland verboten ist Wildtiere zu halten oder mit ihnen zu züchten. Widersinnig ist es dann, dass dies nicht für Wildtiere aus anderen Regionen und Kontinenten gilt.

Zurück