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Kritik an neuer Zirkusverordnung

Elefanten in der Manege
Deutscher Tierschutzbund e.V.

Julia Klöckner hat einen Verordnungsentwurf zu Wildtieren im Zirkus vorgestellt. Demnach sollen zwar zahlreiche Wildtiere in Zukunft im Zirkus verboten werden, aber nicht alle. Außerdem soll das Verbot nicht für Tiere gelten, die aktuell im Zirkus leben.

Die Entscheidung von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner ist zunächst positiv zu bewerten, denn künftig sollen zumindest Elefanten, Großbären, Primaten, Giraffen, Nashörner und Flusspferde im Zirkus verboten werden. Völlig unakzeptabel hingegen ist, dass Tiger und Löwen in Zirkussen vorerst weiterhin erlaubt sind. Unbegreiflich ist außerdem, dass die geplante Verordnung erlaubt, die aktuell in deutschen Zirkussen lebenden Wildtiere bis zu ihrem natürlichen Ableben zu halten.

Verbot für alle Tiere gefordert
Unser Dachverband – der Deutsche Tierschutzbund – sowie 12 weiteren Tier- und Artenschutzorganisationen kritisieren die Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums und fordern ein Verbot für alle Wildtiere im Zirkus. „Es ist völlig inakzeptabel, dass bei der Erarbeitung des Entwurfs – trotz gegenteiliger Zusage von Seiten der Ministerin – die Expertise der Tierschützer außen vorgelassen wurde. So kann es zu keiner guten Lösung kommen“, so Undine Kurth, Vizepräsidentin des Deutschen Naturschutzringes.

Leiden auf unbestimmte Zeit für Löwen und Tiger
Seit Jahren fordern der Bundesrat, Experten, Tierärzte, Tierschützer und zuletzt auch die Agrarministerkonferenz, Wildtiere im Zirkus zu verbieten. „Frau Klöckner will nun endlich reagieren und einige Wildtiere im Zirkus verbieten. Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Warum Löwen und Tiger jedoch weiterhin in Zirkussen leiden sollen, ist absolut unverständlich. Das ist mit dem Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar“, kritisiert Katharina Lameter von Pro Wildlife. Denn ob es um Dressur, Haltung oder Transport geht: Aufgrund der systemimmanenten Probleme können Zirkusse keine tier- und artgemäße Haltung von Wildtieren gewährleisten. So belegen wissenschaftliche Studien, dass gerade große Beutegreifer wie Löwen und insbesondere Tiger, die in der Natur riesige Gebiete durchstreifen, in Gefangenschaft jedoch häufig Anzeichen von Stress und Verhaltensstörungen zeigen.

Keine Übergangsregelung geplant
Ein weiterer Kritikpunkt an der geplanten Verordnung ist die Tatsache, dass sich das Verbot nur auf neu angeschaffte Tiere bezieht. Die zurzeit in deutschen Zirkussen lebenden Wildtiere dürfen bis zu ihrem natürlichen Ableben gehalten, dressiert und zur Schau gestellt werden und müssen somit weiterhin leiden. Die Mehrheit der EU-Staaten hat hingegen Verbotsregelungen mit konkreten Übergangsfristen für ein Auslaufen der Tierhaltung versehen. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium ist hier in der Pflicht und muss gemeinsam mit Tierschützern, Zoos und Auffangstationen Möglichkeiten schaffen, die verbleibenden Wildtiere baldmöglichst artgerecht unterzubringen. „Wir decken regelmäßig gravierende Tierschutz-Missstände in Zirkussen auf“, berichtet Denise Schmidt von VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz. „Daher brauchen diese Tiere dringend eine zeitnahe Lösung.“

Sonderstellung für Zirkusse nicht vertretbar
Zoos und Tierparks müssen durch das sogenannte Säugetiergutachten bestimmte Mindestvorgaben bei der Tierhaltung erfüllen, die für die gleichen Tiere im Zirkus nicht gelten. James Brückner vom Deutschen Tierschutzbund kritisiert, dass Dressur und Auftritte der Tiere kein Ersatz für artgemäße Unterbringung und Sozialstrukturen seien. Die Sonderstellung, die Zirkussen bei der Haltung ihrer Wildtiere bisher zugesprochen wird, ließen sich wissenschaftlich nicht vertreten.

Julia Klöckner ist nun gefordert, den Verordnungsentwurf zum Verbot bestimmter Wildtierarten in Zirkussen entsprechend der geäußerten Kritikpunkte zu überarbeiten.

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