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Manege frei von Elefant, Tiger und Co.

Auch Elefanten müssen im Zirkus auftreten
pixabay.com

Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland erlaubt Zirkusunternehmen nach wie vor das Mitführen wilder Tiere, obwohl die Ansprüche an deren Haltung im Zirkus nicht annährend erfüllt werden können.

Lustige Clowns, waghalsige Artisten und als Krönung ein Raubtierdompteur, der mit knallenden Peitschenhieben ein ganzes Rudel Raubkatzen unter Kontrolle hält – das ist die nostalgische Vorstellung der Scheinwelt Zirkus. Doch Wildtiere im Zirkus sind nicht mehr zeitgemäß, dem modernen Tierschutzverständnis entspricht ihr Leben in Gefangenschaft schon lange nicht mehr. Der sibirische Tiger, z.B., bevorzugt in freier Wildbahn Wälder mit dichtem Bodenbewuchs, er ist in der Regel ein Einzelgänger und nachtaktiv. Männliche Tiere durchstreifen Gebiete von 800 – 1000 Quadratkilometer und verteidigen ihr Revier gegen Geschlechtsgenossen. Im Zirkus leben Tiger in durch den Menschen bestimmten Gruppen, sind häufigen Transporten ausgesetzt und führen Kunststücke in der Manege vor, um den Besuchern eine unbeschwerte, fröhliche Zeit im Zirkuszelt zu schenken.

Ist es uns das wirklich wert?
Ist der Preis, den Tiger, Löwen, Elefanten und Co. in vielen von circa 300 deutschen Zirkusunternehmen zahlen, im Verhältnis zu den 2 bis 3 Stunden Freizeit für den einzelnen Zuschauer nicht zu hoch? Der Deutsche Tierschutzbund hält eine verantwortbare Haltung von Wildtieren aufgrund ihrer hohen Ansprüche für grundsätzlich nicht möglich. Neben den bis zu 50 Transporten im Jahr, führt er unter anderem die häufig mit Gewalt eingeübten Kunststücke, die Einschränkung von artspezifischen Verhaltensweisen sowie die teilweise fehlende artgerechte Fütterung, Pflege und tierärztliche Kontrolle als Ursache für unnötiges Tierleid an.

Fehlende gesetzliche Regelungen
Faktisch gibt es in Deutschland neben den allgemeinen Regelungen des Tierschutzgesetzes - die ein Eingreifen nur dann ermöglichen, wenn Haltung und Transport „nur unter erheblichen Schmerzen, Schäden oder Leiden“ vonstattengehen - keine verbindlichen Vorgaben für die Tierhaltung in Zirkusbetrieben. Dies bindet den regelmäßig kontrollierenden Veterinärämtern die Hände. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat in seinen „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ zwar konkrete Haltungsanforderungen für bestimmte Tierarten veröffentlicht, diese sind aber nicht rechtsverbindlich – eine gesetzliche Regelung ist also längst überfällig. Im Falle des genannten, in freier Wildbahn so großräumig umherstreifenden sibirischen Tigers sehen die „Zirkusleitlinien“ eine Mindestkäfiggrundfläche von 12 m² für 1 – 2 Tiere, für jedes weitere Tier 4 m² zusätzlich sowie für das Außengehege eine Mindestgröße von 50 m² für bis zu 5 Tiere und für jedes weitere Tier 5 m² mehr vor – eine Rechnung, die für Tierschützer nicht aufgeht!

Deutschland im Vergleich
Bezogen auf Europa gehört Deutschland gemeinsam mit Spanien, Frankreich, Litauen und dem Vereinigten Königreich zu den einzigen Ländern ohne nationales Wildtierverbot. Während Italien, Zypern, Griechenland und Malta ein generelles Tierverbot für ihre Zirkusbetriebe erlassen haben, gelten bei den meisten unserer europäischen Nachbarn zumindest Verbote für bestimmte Tierarten. Zwar hat der deutsche Bundesrat einem Wildtierverbot im Zirkus mehrmals (2003, 2011 und 2016) zugestimmt, die zu erarbeitende Stellungnahme der Bundesregierung steht jedoch bis heute aus.

Kommunen ergreifen die Initiative
Die fehlende rechtliche Grundlage hat dazu geführt, dass viele Städte und Gemeinden versuchen, Gastspiele von Zirkusunternehmen mit Wildtieren zu verhindern, indem sie ihnen keine städtischen Flächen mehr zur Verfügung stellen. Häufig weichen die Zirkusbetreiber in diesen Kommunen auf private Flächen aus. In Nordrhein-Westfalen sind dies unter anderem Bonn, Viersen, Würselen und Köln. In Jülich hat sich der Stadtrat 2016 einem Bürgerantrag inhaltlich angeschlossen, der eine Standortvergabe für Zirkusbetriebe mit Tieren wildlebender Arten verbietet. Da laut geltender Rechtsprechung ein solches Verbot aber einen Eingriff in das Grundrecht zur Berufsausübung des Tierlehrers darstellt, wurden in Jülich zunächst keine Regelungen durch Ratsbeschluss erlassen.

Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage, die letztlich nur einen Minimalanspruch für die in Zirkussen mitgeführten Wildtiere sicherstellt, obliegt es dem Publikum, zu entscheiden, welche Unternehmen es durch seinen Besuch unterstützt. Es liegt also in Ihrer Hand!

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