Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgelegt, die eine Verschlechterung für Tiere bedeutet. Der Deutsche Tierschutzbund droht der Ministerin deshalb mit einer Strafanzeige.
Der Entwurf der Verordnung betrifft insbesondere die Haltung von Sauen in Kastenständen und verstößt aufgrund der Verschlechterung für die Tiere gegen das Staatsziel Tierschutz und somit gegen das Grundgesetz. "Wir haben lange genug gewarnt“, sagt Thomas Schröder, Präsident unseres Dachverbandes, dem Deutschen Tierschutzbund. „Mit der Verschlechterung der Sauenhaltung droht nach der Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration der nächste Angriff auf den Tierschutz – und geht in seiner Reichweite sogar noch darüber hinaus. Erstmals wird nach einer höchstrichterlichen Entscheidung eine Formulierung, die dem Schutz der Tiere gilt, bewusst gestrichen. Wenn eine Bundesregierung den Tierschutz so offen attackiert und dabei das Grundgesetz verletzt, sind wir an einen Punkt gelangt, an dem wir Konsequenzen ziehen müssen. Versagen die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD als Legislative und bleibt auch die Exekutive tatenlos, müssen wir die uns zur Verfügung stehenden Mittel der Judikative nutzen", so Schröder. Schröder beklagt darüber hinaus, dass in der Tierschutzpolitik der Bundesregierung derzeit ein Stillstand oder Rückschritt erkennbar ist. Besonders betroffen sei dabei der Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Als einige aktuelle Beispiele nennt der Tierschützer die Rücknahme des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration in 2018, das immer noch nicht ordnungsrechtlich gesetzte Datum für ein Ende der Kükentötung und das unzureichende, als freiwillig geplante staatliche Tierwohllabel.
Sollte die von Julia Klöckner vorgelegte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft treten, wird unser Dachverband Strafanzeige erstatten. „Mit ihrem Amtsantritt hat Klöckner geschworen, das Grundgesetz zu wahren, das sie mit dem Verordnungsentwurf zur Sauenhaltung wissentlich verletzt. Wenn die Verordnung wirklich kommt, müssen wir von einem Meineid ausgehen – und von gesetzlich legitimierter Tierquälerei. Die Anzeige ist formuliert, wir sind bereit, den Schritt zu gehen. Wir setzen aber darauf, dass auch Julia Klöckner ihre Fehler erkennt und einen neuen Verordnungsentwurf vorlegt, der dem Staatsziel Tierschutz und dem Tierschutzgesetz Rechnung trägt. Die Beratungen der Länder sind in der entscheidenden Phase, es wäre noch Zeit für eine Kurskorrektur.“ so Thomas Schröder. Der Deutsche Tierschutzbund hat die Mitglieder des Agrarausschusses aufgefordert, bei ihrer Sitzung am 27. Januar dem Entwurf die Zustimmung zu verweigern.
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