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Sauenhaltung: Verschlechterung vorerst abgewendet

Sau im Kastenstand
Dt. Tierschutzbund

Die für den 13.02.20 geplante Entscheidung über die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Demnach ist auch die Frage nach der Sauenhaltung vorerst abgewendet.

„Der Angriff von Bundesministerin Klöckner auf die Sau konnte vorerst abgewendet werden – sie ist mit dem Ansinnen, die tierschutzwidrige Haltung von Sauen im Kastenstand weitere 15 Jahre zu verlängern, heute gescheitert", sagt Thomas Schröder vom Deutschen Tierschutzbund. Der Präsident unseres Dachverbandes ist nun, wie auch wir, gespannt wie es weitergeht. Schröder kommentiert: " Wir warnen eindringlich vor schmutzigen Deals zu Lasten der Sau. Es muss unbedingt verhindert werden, dass die gesetzlichen Vorgaben der tierschutzwidrigen Realität in den Ställen angepasst werden. Das wäre ein Angriff auf das Staatsziel Tierschutz und eine komplette Verweigerung staatspolitischer Verantwortung. Mittlerweile ist es mehr als drei Jahre her, dass das Bundesverwaltungsgericht die praktizierte Kastenstandhaltung von Sauen als rechtswidrig eingestuft hat. Es wird also höchste Zeit, daraus die Konsequenzen zu ziehen und die Vorschriften der Verordnung, die seit 1992 gilt, durchzusetzen.“

Der Entwurf, den Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner verantwortet, sieht vor, den Passus, dass Sauen ihre Gliedmaßen zumindest ungehindert ausstrecken können sollten, zu streichen. Der Verordnungsentwurf bedeutet eine Verschlechterung für die Sauen, verstößt damit gegen das Staatsziel Tierschutz und somit gegen das Grundgesetz. Unser Dachverband hatte angekündigt, Strafanzeige gegen Julia Klöckner zu stellen, sollte die Verordnung in dieser Form rechtsgültig werden.

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