Neue Regeln für Hundehalter geplant
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner plant strengere Vorgaben für Hundebesitzer. Ein positiver Schritt, der jedoch z.B. die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden nicht einschließt.
Die neuen Regeln für Hundehalter beinhalten u.a. ein Verbot der Anbindehaltung, wie z.B. bei "Kettenhunden". Die Ausstellung von Hunden, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, soll künftig auch für Rassen wie den Mops nicht mehr erlaubt sein. Diese Tiere leiden zuchtbedingt oft unter Atemproblemen. Ebenfalls soll die verbesserte Tierschutz-Hundeverordnung konkrete Vorgaben zu Auslauf und Betreuung von Hunden enthalten.
Thomas Schröder vom deutschen Tierschutzbund begrüßt die Entscheidung Klöckners. Jedoch fehle in dem Verordnungsvorschlag “ der letzte Mut“ so der Präsident unsere Dachverbandes, dessen Meinung auch wir vertreten. "Ein Hund braucht seinen Bedürfnissen entsprechend täglich Bewegung im Freien und Sozialkontakte", so Schröder. Um Hunde aber wirklich zu schützen, sollten die Tierhalter auch zur Kennzeichnung und Registrierung ihres Vierbeiners verpflichtet werden. Ebenfalls fehlten im Entwurf dringend nötige Vorgaben zur artgerechten Erziehung und zu tiergerechten Ausbildungsmethoden von Hunden, so unser Dachverband. Darüber hinaus sei es angebracht, dass zukünftige Hundehalter vor der Anschaffung eines Hundes verpflichtend ihre Sachkunde nachweisen müssen. Das Verbot der Ausstellung von Qualzuchten bezeichnet der Deutsche Tierschutzbund als unzureichend, solange der Qualzuchtbegriff im Tierschutzgesetz nicht konkretisiert ist.
Thomas Schröder sieht in der geplanten Verordnung kein Hundeschutz-Rundum-Sorglos-Paket, bezeichnet sie aber als Schritt in die richtige Richtung. Der Deutsche Tierschutzbund hat dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereits seine ausführliche Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf zukommen lassen.