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Was ist die Summe aus 7 und 7?

Nachbesserung bei Tiertransporten

Pixabay

Die deutsche Tierschutztransportverordnung ist nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt hat daher angekündigt, eine Änderung der Verordnung zu Gunsten der Tiere auf den Weg zu bringen...

Millionen Tiere werden jährlich zum Mästen oder Schlachten unter katastrophalen Bedingungen über Europas Straßen gekarrt. 2007 ist zwar eine europäische Verordnung zum Schutz der Tiere beim Transport in Kraft getreten. Diese stellt jedoch nur einen Kompromiss dar, da sich die Mitgliedsstaaten aufgrund ihrer unterschiedlichen Ansichten über die spezifische Umsetzung der Verordnung nicht einigen konnten. Die in Deutschland geltende Tierschutztransportordnung ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. So sieht die Verordnung seit 2009 keine Bußgeldbewehrung mehr vor, wenn Tiere bspw. mit offenen Wunden, Knochenbrüchen oder im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium transportiert werden. Unser Dachverband, der Deutsche Tierschutzbund e.V., und der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., hatten Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt bereits im März 2016 auf die Mängel hingewiesen. Der Minister hat erklärt, eine Änderung der Tierschutztransportverordnung zu Gunsten der Tiere auf den Weg zu bringen. Die korrekte Umsetzung der EU-Vorgaben ist auch vor dem Hintergrund geboten, dass Minister Schmidt in Brüssel für eine Verschärfung dieser Vorgaben eingetreten ist.

„Mit einer Überarbeitung der Tierschutztransportverordnung bietet sich die Chance, den Tierschutz weiter voran zu bringen“, sagt Thomas Schröder, Präsident unseres Dachverbandes. „Wir freuen uns über diese Zusage, plädieren aber an den Bundesminister, das Problem nicht auf die lange Bank zu schieben.“ Karsten Plücker, Vorsitzender des Bundes gegen Missbrauch der Tiere ergänzt: „Der Transport transportunfähiger Tiere ist kein Kavaliersdelikt. Die fehlenden Sanktionen bei Verstößen im Tiertransportbereich erschweren einen effektiven Tierschutzvollzug für die zuständigen Behörden." Bundesminister Schmidt muss nun zu seinem Wort stehen.

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