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NRW verbietet Tiertransporte in Drittstaaten

Rind auf einem Tiertransport
M. Karremann/ Deutscher Tierschutzbund e.V.

Neben Lebendtiertransporten in Länder außerhalb der EU will NRW künftig auch lange Transporte von Kälbern nicht mehr genehmigen. Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung, die längst überfällig war. Andere Bundesländer müssen jetzt folgen.

Jahrelang hat auch unser Dachverband – der Deutsche Tierschutzbund – mit seinen Mitgliedsvereinen gegen tierquälerische Langstreckentransporte gekämpft. NRW folgt mit seiner Entscheidung nun den Bundesländern Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, die derartige Tiertransporte bereits im vergangenen Jahr verboten haben. Bundesministerin Julia Klöckner hingegen bleibt weiter untätig. Obwohl die Transporte tierschutzwidrig sind und gegen das Gesetz verstoßen, hat die Ministerin in Deutschland bislang nicht für eine einheitliche und rechtssichere Regelung gesorgt.

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW (MULNV NRW) hat bestätigt, was Tierschützer schon lange anmahnen. Thomas Schröder, Präsident unseres Dachverbandes, sagt dazu: „Ergebnisse amtlicher Tiertransportkontrollen, fehlende valide Informationen über Versorgungsstationen in Drittstaaten, wiederholte Überschreitungen maximaler Transportzeiten und fehlende Tränkemöglichkeiten für Kälber auf Fahrzeugen belegen, dass einige Transporte nicht bis zum Bestimmungsort – noch nicht einmal in der EU und erst Recht nicht in Drittstaaten tierschutzkonform durchgeführt werden“. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2015 müssen bei Tiertransporten die Vorgaben der EU-Transportverordnung bis zum Zielort eingehalten werden. Dies ist jedoch nicht der Fall und so dürfen die Transporte in der Folge auch nicht genehmigt und durchgeführt werden. Der Transport von knapp zwei Wochen alten Kälbern quer durch Europa muss ebenfalls aufhören. Anstelle lebender Tiere sollte Fleisch oder genetisches Material transportiert werden.

++UPDATE++
Nach NRW haben bisher auch Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen ein Exportverbot von lebenden Tieren in Drittstaaten beschlossen.

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