Qualvolle Tiertransporte müssen ein Ende haben
Die Transportdauer bei Exporten landwirtschaftlich genutzter Tiere ist erschreckend hoch, eine gesetzlich vorgeschriebene zeitliche Begrenzung gibt es nicht. Damit die Tierqual endlich ein Ende hat, muss die Verordnung zum Schutz der Tiere beim Transport sowohl auf EU-, als auch auf Bundesebene dringend nachgebessert werden.
Die im Mai veröffentlichten Daten zur Transportdauer bei Exporten landwirtschaftlich genutzter Tiere sind erschreckend. Laut Auskunft des Deutschen Tierschutzbundes müssen z.B. Schweine durchschnittlich über 27 Stunden in den LKW ausharren, bevor sie ihr Ziel in Serbien erreichen. Rindertransporte in die Türkei können im Schnitt 68 Stunden dauern. Für die Tiere sind die endlosen Fahrten eine absolute Qual.
Transportdauer und -bedingungen sind unhaltbar
Gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund fordern auch wir endlich ein Ende der qualvollen Tiertransporte. Neben der langen Dauer sind es auch die schlechten Bedingungen, die die Transporte zu einer Tortur machen. Die Tiere leiden unter der unerträglichen Enge, Hitze oder Kälte. Durst und verletzungsbedingte Schmerzen machen ihnen zu schaffen. „Die Gesetzgebung lässt bei Tiertransporten noch immer zu viel Tierqual zu“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident unseres Dachverbandes. „Die heute veröffentlichten Zahlen führen uns wieder einmal die erschreckende Wahrheit vor Augen. Die EU muss endlich handeln: Wir brauchen eine Begrenzung der Transportzeiten und bessere Bedingungen auf den Transporten mit strengeren, engmaschigeren Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen. Statt immer mehr lebende Tiere den Strapazen des Transports auszusetzen, sollte es Ziel sein, langfristig nur noch Fleisch bzw. Zuchtmaterial zu transportieren.“ Allgemein sei die Anzahl der Tiertransporte in den letzten Jahren ebenfalls stark angestiegen, der Rindertransport in bestimmte Länder habe sich laut Aussage unseres Dachverbandes sogar verzehnfacht.
Gesetzliche Regelungen sind unzureichend
2007 ist die EU-Verordnung zum Schutz der Tiere beim Transport in Kraft getreten. Diese stellt jedoch zu wenige Bedingungen an den Transport: Eine Begrenzung der absoluten Transportdauer gibt es beispielsweise nicht. Zudem haben einige Mitgliedstaaten die EU-Verordnung mangelhaft in nationales Recht umgesetzt, darunter auch Deutschland. So sieht die deutsche Tierschutztransportverordnung seit 2009 kein Bußgeld mehr vor, wenn Tiere beispielsweise mit offenen Wunden, Knochenbrüchen oder im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium transportiert werden. Die Probleme sind bekannt, doch die über Jahre hinweg angekündigten Nachbesserungen wurden sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene bis dato nicht umgesetzt.
„Stop The Trucks“ – Kampagne gegen Tierqual auf Rädern
Der Deutsche Tierschutzbund hat gemeinsam mit seiner europäischen Tierschutz-Dachorganisation, der Eurogroup for Animals, die Kampagne „Stop The Trucks“, durchgeführt. Gefordert werden bessere Transportbedingungen für die Tiere. Weitere Informationen unter: www.tierschutzbund.de/kampagne-tiertransporte