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Tierleid auch an Ostern vermeiden

Küken
pixabay.com

Gefärbte Eier und solche, die in Fertigprodukten verarbeitet sind, stammen häufig aus der Käfighaltung. Bitte unterstützen Sie keine Tierqual: Kaufen Sie nur Produkte mit Herkunftsangabe aus artgerechter Haltung oder wählen Sie vegane Alternativen.

Gefärbte Eier und auch solche, die in Fertigprodukten wie Nudeln, Gebäck oder Eierlikör verarbeitet sind, sind im Gegensatz zu frischen Schaleneiern von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Das bedeutet: Wenn die Hersteller nicht freiwillig Angaben zur Herkunft der Eier machen, besteht die Gefahr, dass sie aus der tierquälerischen Käfighaltung stammen. Verbraucher sollten daher ausschließlich Produkte mit Herkunftsangabe aus artgerechter Haltung -idealerweise aus der Bio- oder Freilandhaltung- kaufen. Alternativ kann man Ostereier auch selber färben. Das macht Spaß und man ist sicher, dass sich unter der bunten Schale keine Tierqual verbirgt. Auch Gebäck, wie zum Beispiel der klassische Osterkranz, lassen sich gut selbst herstellen. Dabei können statt Ei sogar pflanzliche Alternativen eingesetzt werden, genau wie bei zahlreichen anderen veganen Backwaren.

Käfighaltung und Kükentötung
In der Kleingruppenkäfighaltung hat jede Henne nur etwas mehr Platz als eine DIN-A4-Seite. In der drangvollen Enge können sich die Tiere kaum bewegen. Da sie auf Hochleistung gezüchtet sind, sind die Hennen nach ca. anderthalb Jahren ausgelaugt. Sie werden geschlachtet, als Suppenhühner verkauft oder zu Tierfutter verarbeitet. Die natürliche Lebenserwartung der Tiere beträgt hingegen etwa zehn Jahre. Knapp sieben Prozent der in Deutschland produzierten Eier stammen aus der Käfighaltung, hinzu kommen importierte Käfigeier aus dem Ausland.
Neben den schlechten Bedingungen für die Hennen werden männliche Küken in den Brütereien nach wie vor am ersten Lebenstag getötet. Sie sind wirtschaftlich wertlos, denn sie legen weder Eier noch eignen sie sich zur Mast oder Fleischgewinnung. Ca. 45 Millionen Küken sterben in Deutschland jährlich durch CO2-Vergasung.

Kükentötung - Gesetzeslage
Am 13.06.2019 hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig geurteilt, dass das Töten der männlichen Küken aus wirtschaftlichen Gründen keinen „vernünftigen Grund“ nach dem Tierschutzgesetz darstellt. Vor dem Hintergrund des Staatsziels Tierschutz wiegt der Tierschutz mehr als wirtschaftliche Interessen. Daraufhin wurde im Sommer 2020 ein Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt. Demnach soll das Kükentöten von Beginn 2022 an verboten werden. Ebenfalls sollen nach einer Übergangsfrist 2023 auch Methoden verboten werden, mit denen bereits im Ei entwickelte männliche Embryonen nach dem 6. Bruttag getötet werden können. Der Grund: Auch ab dem 7. Tag muss man davon ausgehen, dass das Embryo bereits über eine gewisse Empfindungsfähigkeit verfügt.

Vegan zum Schutz der Tiere
Im Internet oder in Kochbüchern gibt es mittlerweile unzählige vegane Rezepte, die einfach nach zu kochen und überraschend lecker sind. Unter der Rubrik "Essen ohne Tierqual" stellen auch wir Ihnen hier auf unserer Website tierfreundliche Rezepte vor. Helfen Sie den Tieren und probieren Sie doch einfach einmal vegane und vegetarische Gerichte aus!

Unser Dachverband, der Deutsche Tierschutzbund, hat aufgelistet, aus welchen Haltungssystemen die Eier stammen, die Unternehmen in ihren Produkten verarbeiten. Hier geht es zur Firmenliste.

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