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Tierschutzbund will Wiederaufbau Schweinezuchtanlage verhindern

Zehntausende Tiere starben beim Brand der Schweinemastanlage
Dt. Tierschutzbund e.V. Landesverband Meckl.-Vorp.

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband wollen die am 30. März in Alt Tellin abgebrannte Schweinezuchtanlage verhindern. Bei dem Brand starben zehntausende Tiere.

Unser Dachverband, der Deutsche Tierschutzbund, und sein Landesverband Mecklenburg-Vorpommern kämpfen bereits seit Jahren gegen die Megaanlage. „Der schreckliche Brand mit zehntausenden verbrannten und erstickten Sauen, Ferkeln und Ebern muss Konsequenzen haben – unabhängig davon, was die Ermittlungen zur Brandursache ergeben“, sagt Kerstin Lenz, Vorsitzende des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Tierschutzbundes. „Es darf keine Option sein, dass diese Anlage jemals wieder in Betrieb geht.“ Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Wir prangern seit Jahren Seite an Seite mit Tier- und Naturschützern Rechtsverstöße gegen Tierschutz- und Naturschutzvorschriften an. Die Brandtragödie muss das Ende der Schweinezucht in Alt Tellin einläuten. Wir prüfen anhand der vorliegenden Informationen die juristischen Möglichkeiten und werden diese - soweit möglich - auch ergreifen.“

Kampf gegen die Megaanlage läuft seit Jahren
Trotz zahlreicher Proteste im Jahr 2010 wurde die Megaanlage in Alt Tellin vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte genehmigt. Der BUND legte gegen diese Genehmigung Widerspruch ein. Von Anfang an bestanden massive Bedenken gegen das Brandschutzkonzept. Unser Dachverband bestätigte dies mit einem durch ihn finanzierten Gutachten. Auf Grundlage dieses Brandschutzgutachtens reichte der BUND 2012 Klage ein. Unterstützung erhielt er im weiteren juristischen Verfahren vom Deutschen Tierschutzbund. Das gemeinsame Ziel der Organisationen war und ist es, die Genehmigung der Anlage wegen vorliegender Rechtsverstöße gegen Tierschutz- und Naturschutzvorschriften aufheben zu lassen. Im März 2017 fand eine erste sechsstündige Gerichtssitzung statt. Die weitere Verhandlung wurde jedoch vertagt. Eine für Juni 2020 angesetzte Fortsetzung sagte das Gericht ab. Der Termin sei nicht haltbar, weil „neue und umfangreiche Schriftsätze“ eingegangen seien, die zunächst einer Beurteilung bedürften. Nach mehr als zehn Jahren Kampf gegen die Anlage und einem immer wieder verzögerten Verfahren, hat der Brand am 30. März tragische Fakten geschaffen: Alle 18 Ställe brannten ab und laut Aussage der Betreiberfirma fanden mehr als 55.000 Schweine den Tod.

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