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Tierversuchsverbot für Kosmetika

Deutscher Tierschutzbund e.V.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Tierversuche nicht in Drittländer verlagert werden dürfen. Mit der Urteilsverkündung ist die Klage des europäischen Verbands für Kosmetische Rohstoffe, dem auch deutsche Firmen angehören, gescheitert.

Das EU-weit rechtlich festgelegte Tierversuchsverbot für Kosmetika kann nicht mehr durch die Kosmetikindustrie umgangen werden, indem die Tests in Drittländer verlegt werden - so hat im September der europäische Gerichtshof entschieden. Genau wie der Deutsche Tierschutzbund begrüßen auch wird diese Entscheidung, die einer weiteren Verwässerung der EU-Kosmetik-Verordnung entgegenwirkt. Thomas Schröder, Präsident unseres Dachverbandes, dazu: „Der Industrie ist es nicht gelungen, die Verbote für Tierversuche weiter zu verwässern „Die Entscheidung des Gerichtshofs bestätigt das, wofür Tierschutzorganisationen, politische Vertreter sowie EU-Bürgerinnen und Bürger jahrzehntelang gekämpft haben.“

Trotz des positiven Urteils weist der Deutsche Tierschutzbund auf eine weiterhin bestehende gravierende Lücke im EU-Recht hin: Die Tierversuchs-Verbote beziehen sich nur auf Inhaltsstoffe, die ausschließlich in Kosmetika Verwendung finden. Chemische Substanzen, die etwa für Reinigungsmittel, Wandfarben oder Medikamente im Tierversuch getestet werden, dürfen weiter auch in Kosmetika zum Einsatz kommen. Der Grund dafür ist, dass in diesen Bereichen eine Prüfung im Tierversuch nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben ist. Aus Tierschutzsicht braucht es für ein Ende der Tierversuche daher in allen Bereichen eine Zulassung für tierversuchsfreie Teststrategien.

Tierversuchsverbot in der EU
Tierversuche für neue kosmetische Inhaltsstoffe sind seit 2009 in der EU nicht mehr erlaubt. Seit 2013 ist zudem der Verkauf von Kosmetika, deren Inhaltsstoffe außerhalb der EU in Tierversuchen getestet wurden, verboten. Der europäische Verband für Kosmetische Rohstoffe (EFfCI), dem rund hundert, darunter auch deutsche, Firmen angehören wollte dieses Verbot nun aufweichen, ist aber mit seiner Klage vor dem europäischen Gerichtshof gescheitert.
Der Deutsche Tierschutzbund hat eine Kosmetik-Positivliste erstellt, auf der nur Firmen aufgeführt sind, die keine Inhaltsstoffe verwenden, die nach 1979 im Tierversuch getestet wurden: www.tierschutzbund.de.

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