Verbot der Anbindehaltung gefordert
Mehr als eine Million Rinder leben in Deutschland immer noch in der Anbindehaltung, fixiert in starre Halsrahmen oder mit Ketten angebunden. Auch die sogenannte Kombinationshaltung ist tierschutzwidrig und muss dringend ein Ende haben.
„In der Anbindehaltung wird die artgemäße Bewegung der Tiere eingeschränkt – ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass die Bundesregierung 2021 in ihrem Koalitionsvertrag formulierte, dass man diese Haltungsform spätestens in zehn Jahre beenden wolle. Diese allgemeine Formulierung impliziert jede Form der Anbindehaltung“, sagt Thomas Schröder, Präsident unseres Dachverbandes, dem Deutschen Tierschutzbund. Neben der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern muss auch die saisonale Anbindehaltung verboten werden. Unser Dachverband hat sich aktuell in einem Brief an den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir gewandt, in dem er darauf hinweist, dass die oftmals beschönigend als „Kombinationshaltung“ bezeichnete Haltungsform ebenfalls tierschutzwidrig ist. „Bundesminister Özdemir muss sich für ein zeitnahes Verbot der ganzjährigen und der saisonalen Anbindehaltung von Rindern einsetzen“, fordert Schröder.
Grundbedürfnisse der Tiere werden eingeschränkt
Zwar nimmt die Anzahl der Rinder, Milchkühe und Anbindebetriebe von Jahr zu Jahr ab, doch es leiden immer noch etwa eine Million Tiere unter den tierschutzwidrigen Bedingungen, vor allem Milchkühe, aber auch Färsen und Jungrinder. Durch die Fixierung am Hals können die Tiere nur auf der gleichen, eng begrenzten Fläche stehen. Umherlaufen, umdrehen, Kontakte zu anderen Tieren aufnehmen, oder auch nur bei Juckreiz am Rücken lecken, ist nicht möglich. Die meisten Anbindeställe sind zudem alt, für die heutigen großen Kühe zu schmal und die Stände zu kurz. So müssen die Rinder teilweise auf dem Gitter liegen oder stehen, das Kot und Urin auffangen soll. In den meisten Fällen sind die Ställe ziemlich dunkel und durch mangelnde Belüftung herrscht eine hohe Luftfeuchtigkeit. Als Folge häufen sich die Tierschutzprobleme weiter.
Saisonale Anbindehaltung ist ebenfalls tierschutzwidrig
Anbindeställe sind am häufigsten in Bayern und Baden-Württemberg zu finden. Die ganzjährige Anbindehaltung wird dort auch von landwirtschaftlichen Interessenvertretungen und der Politik zunehmend kritisch gesehen. Im Gegensatz dazu wird die saisonale Anbindehaltung weiter als akzeptable Form der Tierhaltung eingestuft - obwohl die Argumente des Tierschutzes und der Wissenschaft klar gegen sie sprechen. Wohlwollend als „Kombinationshaltung“ bezeichnet, erhalten die Tiere in der saisonalen Anbindehaltung zwar an 90 bis 120 Tagen im Jahr Auslauf. Die restliche Zeit, ca. zwei Drittel des Jahres, stehen sie jedoch fixiert im Stall. Zudem bedeutet Auslauf nicht zwingend Weidegang. Buchten im Stall, in denen die Tiere sich bewegen können oder ein Laufhof, werden als ausreichend angesehen.