Wird Aussetzen zum Kavaliersdelikt?
Erneut haben wir in der letzten Zeit im Tierheim eine Reihe augenscheinlich ausgesetzter Tiere aufnehmen müssen. Wir weisen darauf hin, dass das Aussetzten von Tieren kein Kavaliersdelikt ist.
In der Grünanlage eines Supermarktes in Jülich wurden bspw. zwei junge Schildkröten gefunden. Ohne die rechtzeitige Hilfe ihres Finders wären die noch winzigen Tiere in ihrer ungesicherten Behausung aus Pappe eine leichte Beute für z.B. einen Marder gewesen. In einem anderen Fall brachte ein Finder zwei Kaninchen in das Tierheim, die er aus einem aufgeweichten Karton gerettet hatte. Die Mümmler waren völlig verstört und sehr ängstlich. Die Aufschrift „Vogel“ auf einem am Tierheimtor abgestellten Schuhkarton ließ nichts Gutes erahnen und tatsächlich,- bei Öffnen des Deckels zeigte sich ein exotischer Piepmatz, der vor Angst wie gelähmt war.
Wer Tiere aussetzt macht sich strafbar
Wir weisen darauf hin, dass das Aussetzen von Haustieren kein Kavaliersdelikt ist, sondern mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000, - Euro geahndet werden kann. Wer sein Haustier nicht mehr halten kann oder will, soll es im Tierheim abgeben, anstatt das hilflose Wesen einem ungewissen Schicksal zu überlassen. Nur so haben unsere Mitarbeiter/-innen die Möglichkeit, genaueres über die Tiere zu erfahren,- z.B. zu ihrem gesundheitlichen Zustand, wie alt sie sind, oder zum Impfstatus. Ohne Angaben wie diese fangen die Pfleger/-innen bei Null an. Die Tiere müssen komplett durchgecheckt werden, was für viele sehr stressig ist. Außerdem können wir die Tiere nicht sofort vermitteln.