Das hilft gegen Wespen
Jahr für Jahr entwickeln Wespen sich im Spätsommer zu wahren Nervensägen. Wir geben Tipps, wie man die kleinen Flieger auf Abstand halten kann.
Soviel vorab: Wespen sind klein, aber von großem Nutzen für unser Ökosystem. Auf der Suche nach Nektar bestäuben die schwarz-gelben Flieger im Frühjahr Blüten. Während der Aufzucht ihrer Brut machen sie Jagd auf Fliegen, Mücken, Blattläuse und Co. weil die Larven proteinreiche Nahrung brauchen. Kein Wunder also, dass Wespen nicht nur versessen auf Süßes sondern auch auf Grillfleisch und Co. sind.
Nicht in Versuchung führen
Um schmerzhafte Konfrontationen mit Wespen zu vermeiden, sollte man die kleinen Flieger erst gar nicht in Versuchung führen. Draußen kann man Essen und offene Flaschen am besten abdecken und Reste sofort wegräumen. Fallobst im Garten zieht die Tiere an, genau wie blumig-süße Parfüms, Cremes oder Haarspray. Auch fliegen Wespen gern auf bunte Kleidung.
Gelassen bleiben
Ist eine Wespe im Anflug, kann man am besten ruhig bleiben. Denn strahlt man selbst Ruhe aus, bleiben die Tiere auch gelassen.
An sich sind Wespen nicht aggressiv, sie stechen nur wenn sie sich angegriffen oder in die Enge getrieben fühlen. Aus diesem Grund ist es auch keine gute Idee, die Tiere durch wildes Herumfuchteln wegzuscheuchen oder gar auf sie einzuschlagen, wenn sie sich ein Stückchen vom Kuchen schnappen oder auf dem Arm niederlassen wollen. Auch Anpusten vertreibt die Tiere nicht – im Gegenteil. Denn das in der Atemluft enthaltene Kohlendioxid deuten die Insekten als ein Alarmsignal und gehen ggf. zum Angriff über.
Regen vortäuschen
Wespen mögen kein Wasser, bei Regen verziehen sie sich bspw. in ihr Nest. Dieses Verhalten können wir zu unserem Vorteil nutzen, indem wir mit einer Sprühflasche Wasser in die Luft um die Wespe herum zerstäuben. Mittel, die die Tiere töten, dürfen jedoch nicht benutzt werden, da Wespen durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind.
Das Bundesdatenschutzgesetz verbietet nicht nur das Verletzen und Töten von Wespen, sondern ebenfalls das Zerstören ihrer Nester. Auch die eigenmächtige Umsiedlung oder Beseitigung der Nester ist nicht erlaubt. Hier dürfen nach einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nur Fachleute tätig werden.