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Den Tieren helfen – mit Ihrem Testament

Viele Menschen möchten über ihren Tod hinaus etwas Gutes für die Tiere tun. Tierbesitzer stellen sich darüber hinaus häufig die Frage, was mit ihrem geliebten Schützling passiert, wenn sie einmal nicht mehr leben. Mit Ihrem Testament können Sie über Ihr Lebensende hinaus zum Wohl der Tiere beitragen und unser Tierheim und den Tierschutz unterstützen. Ein Testament gibt Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, alles nach ihren persönlichen Vorstellungen zu regeln – so auch die Versorgung Ihres Haustieres.

Wir helfen Tieren seit über 50 Jahren
Tiere können nicht erben und in uns finden Sie einen aufrichtigen Partner, wenn es um die Zukunft ihres tierischen Schützlings geht. Seit mehr als fünf Jahrzehnten helfen wir Tieren im Kreis Düren und darüber hinaus. In unserem Tierheim können die Besucher täglich erleben, wie wir uns um die uns anvertrauten Tiere kümmern. Unsere Einstellung zum Tierschutz ist sichtbar, und die Verwendung der uns anvertrauten Spendengelder ist nachvollziehbar. In den vielen Jahren des Tierheimbetriebs sind unzählige Hunde, Katzen und Vögel zu uns gekommen, weil deren Besitzer verstorben waren. Wir kümmern uns nicht nur um diese Tiere, sondern kommen den im Testament geäußerten Wünschen des Erblassers über die Zukunft ihres Haustieres möglichst nach. Daneben kümmern wir uns selbstverständlich auch um die Bestattung oder Grabpflege, wenn dafür wirtschaftlich vorgesorgt wurde.

Die Form muss stimmen
Bei der richtigen Aufstellung und Formulierung eines Testaments kommt es auf viele Details an. Am besten lassen Sie sich dazu von einem Notar beraten. Ein eigenhändig verfasstes Testament ist nur wirksam, wenn es von Hand geschrieben und mit Unterschrift und Datum versehen ist. Es ist wichtig, das Testament so zu hinterlegen, dass es im Todesfall auffindbar ist und nicht von Unbefugten vernichtet werden kann. Zur Sicherheit können Testamente bei einem Notar oder dem zuständigen Gericht hinterlegt werden. Wichtig ist ebenfalls, dass Sie den Namen des Erben richtig einsetzen, also bspw. nicht „Tierheim Düren“ oder „Tierschutzbund Düren“, wie wir es leider schon erleben mussten.

Die korrekten Namen sind Tierschutzverein für den Kreis Düren e.V. oder Tierschutz-Stiftung im Kreis Düren.

Sowohl der Tierschutzverein als auch die Tierschutzstiftung stellen den Bestand unserer Arbeit sowie den Tierheimbetrieb sicher, sind als gemeinnützig anerkannt und von der Schenkungs- bzw. der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie uns in Ihrem Testament bedenken, können Sie also sicher sein, dass Ihr Vermögen vollständig bei den Tieren ankommt.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen und ein ausführliches Gespräch zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:
Jürgen Plinz, Vorsitzender